Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Wenn die häusliche Versorgung nur vorübergehend nicht möglich ist kommen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Frage. Unsere Einrichtung bietet bei entsprechender Verfügbarkeit eingestreute Plätze in der gesamten Einrichtung an. Gründe für einen Kurzzeitaufenthalt sind vielfältig:
- Urlaub oder Erkrankung der pflegenden Angehörigen
- nach einem Krankenhausaufenthalt
- Überbrückung einer Krise etc. Jedem Kurzzeitgast stehen alle Annehmlichkeiten des Hauses zur freien Verfügung. Ob Essen im Speisesaal, Nutzung der gemütlichen Aufenthaltsbereiche, Teilnahme am umfangreichen Betreuungsangebot, Geselligkeit im Wintergarten, Entspannung im geschützten Garten oder Rückzug ins Zimmer. Jederzeit erhalten Sie die Pflege, Betreuung und Unterstützung die Sie brauchen. Und selbstverständlich unsere frische und regionale Küche.
Die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung beteiligt sich in den Pflegegraden 2-5 mit bis zu 1.774€ pro Aufenthalt. Bei Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen sogar bis zu 3.386 € für Pflege, allgemeine Betreuung und Ausbildungsumlagen zur Verfügung. Auch bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege gilt: Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen als Eigenanteil von den Kurzzeitgästen selbst getragen werden. Allerding erstatten die Pflegepflichtversicherungen Eigenanteile und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege aus dem Budget der sogenannten Entlastungsleistungen. Wie bei vollstationärer Dauerpflege beraten wir Sie auch hierzu gerne.